Zahlungskonditionen

Der Begriff Zahlungskonditionen wird synonym zum Begriff Zahlungsbedingungen verwendet. Zahlungskonditionen werden bei einem Kaufvertrag zusammen mit den Lieferkonditionen vereinbart. Liefer- und Zahlungskonditionen werden von den Unternehmen meist in den AGBs des Kaufvertrages hinterlegt. Gängige Zahlungskonditionen sind beispielsweise 14 Tage/2% Skonto oder 30 Tage/netto. Bei der Ausgestaltung der Zahlungskonditionen sollte der strategische Einkauf darauf achten, dass er diese mit den Zahlungskonditionen des Vertriebs im eigenen Unternehmen abstimmt, damit keine Finanzierungslücke entsteht. Weiterhin ist darauf zu achten, dass der Finanzbuchhaltung die mit dem Lieferanten vereinbarten Zahlungskonditionen bekannt sind und auch entsprechend berücksichtigt werden.